Besonderheiten bei unterjährigem Verkauf eines Personengesellschaftsanteils

Nach BFH-Urteil vom 14.01.2016, das von der Finanzverwaltung anerkannt wird (Schreiben vom 03.11.2016), ist es so, dass die Gewerbesteueranrechnung für die laufenden Einkünfte bei einem unterjährigen Anteilsverkauf an einer Personengesellschaft nur noch dem Erwerber zusteht. Der Verkäufer erhält bei einem unterjährigen Verkauf keine Gewerbesteueranrechnung mehr auf die Einkommensteuer.

Begründung des BFH: Gewerbesteuer entsteht zum 31.12., 24.00 Uhr (Kalenderjahr = Wirtschaftsjahr), sodass nur derjenige von der Anrechnung profitieren kann, der zu diesem Zeitpunkt auch Gesellschafter ist. Dies kann erhebliche steuerliche Folgen haben und dadurch von der Größenordnung durchaus ein Thema bei der Kaufpreis- oder Verkaufspreisbemessung sein.

Dieser steuerliche Nachteil für den Verkäufer, der gleichzeitig einen Vorteil für den Käufer sein kann (allerdings begrenzt auf die Einkommensteuer auf den anteiligen Gewinn der Personengesellschaft nach Erwerb), ist gegebenenfalls im Rahmen der Kaufpreisbemessung zwischen den Parteien zu berücksichtigen bzw. auszugleichen.

Thomas Heinze
Rechtsanwalt

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