Mindestlohnerhöhung zum 01.01.2017

Ab dem 01.01.2017 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn brutto € 8,84 je Zeitstunde. Bisher lag der Mindestlohn bei brutto € 8,50 je Zeitstunde. Die Mindestlohnkommission hatte zuvor am 28.06.2016 entsprechenden Beschluss gefasst. Die Mindestlohnkommission hatte mit Einführung des Mindestlohngesetzes den Auftrag erhalten, erstmals zum 01.01.2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Sie wird einen entsprechenden Vorschlag über die Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes nun alle zwei Jahre unterbreiten. Voraussichtlich ist also mit einer erneuten Anpassung/Änderung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 01.01.2019 zu rechnen.

Achten Sie insbesondere bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern darauf, dass durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes die Geringfügigkeitsschwelle nicht überschritten wird. Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn die vereinbarte monatliche Arbeitszeit am bisherigen Mindestlohn von brutto € 8,50 berechnet wurde.

Stefan Weber
Rechtsanwalt

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