Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Änderungen zum 01.04.2017

Zu den wesentlichen Änderungen zählen insbesondere die Einführung einer Überlassungshöchstdauer für Leiharbeitnehmer, die Unzulässigkeit einer Vorratsüberlassungserlaubnis, die Verschärfung des Equal-Pay-Grundsatzes, das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher und die Erweiterung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten des Betriebsrats.