Mit der Erteilung einer General- und Vorsorgevollmacht kann sichergestellt werden, dass ich auch im Falle meiner Handlungsunfähigkeit immer handlungsfähig bleibe. Da die Handlungsunfähigkeit nicht nur im hohen Alter, beispielsweise aufgrund einer Demenzerkrankung, sondern auch ganz überraschend, beispielsweise aufgrund eines Verkehrsunfalls, eintreten kann, ist dies ein Thema für jedermann, egal ob ledig, verheiratet oder geschieden, denn entgegen weitverbreiteter Ansicht benötigen auch Eheleute untereinander eine solche General- und Vorsorgevollmacht damit sichergestellt ist, dass im Notfall die Eheleute auch füreinander handeln dürfen.

vollmachten2

Mit der Erteilung einer General- und Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte sowohl finanzielle Angelegenheiten für den Handlungsunfähigen regeln (z. B. Verträge abschließen und Kündigung, Abrechnungen mit Versicherungen abwickeln), als auch Entscheidungen, die den persönlichen Bereich des Handlungsunfähigen betreffen (z.B. Entscheidungen über die Weiterbehandlung selbst oder über den Aufenthaltsort), treffen. Gerade auch für den Fortbestand eines Unternehmens im Falle des Eintritts einer Handlungsunfähigkeit des Inhabers oder eines Gesellschafters ist das Bestehen einer entsprechenden Vollmacht wichtig. Gerne beraten wir Sie bzgl. der genauen Ausgestaltung von Vollmachten, insbesondere der General- und Vorsorgevollmacht.