Das Arbeitsrecht ist ein vielfältiges Themengebiet, mit dem sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Berührung kommen. Die Dynamik, mit welcher sich das Arbeitsrecht durch gesetzliche Neuerungen und Leitentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts fortentwickelt, erfordert insbesondere aus Arbeitgebersicht ein ständiges Augenmerk auf relevante Neuerungen für die bestehenden Arbeitsverhältnisse im Betrieb, aber auch hinsichtlich der Neueinstellung von Arbeitnehmern. Gerade bei Neueinstellungen sollte aus Arbeitgebersicht sichergestellt sein, dass sich die Arbeitsverträge auf dem vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung vorgegebenen „aktuellen Stand“ befinden. Ist dies nicht der Fall, können sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis als auch bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses unangenehme Nachteile für den Arbeitgeber entstehen.

Arbeitsrecht

Wir beraten und betreuen unsere Mandanten in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere

  • bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Überarbeitung von Arbeitsverträgen, Formulierung von Nachträgen, etc.
  • bei der Gestaltung von Dienstwagen-Überlassungsverträgen
  • bei der Gestaltung von Bonus- und Gratifikationsvereinbarungen
  • bei der Gestaltung von Abmahnungen und Kündigungen
  • bei der Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • bei der Gestaltung von Arbeitszeugnissen
  • bei Kündigungsschutzverfahren

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten darüber hinaus in sämtlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren, bei Lohnklagen, Zeugnisklagen, Urlaubsklagen etc., sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite.