Die Durchsetzung Ihrer Rechte ist uns wichtig. Gerne nehmen wir daher Ihre Interessensvertretung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich wahr. Unsere Tätigkeit in diesem Bereich umfasst u.a.:
- Die außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Finanzamt, insbesondere im Rahmen eines Einspruchsverfahren oder bei der Einholung einer verbindlichen Auskunft wie z. B. Lohnsteueranrufungsauskunft
- Die steuerliche Abklärung mit dem Finanzamt und ggf. die Einholung einer verbindlichen Auskunft vom Finanzamt zu einem geplanten Vorhaben
- Die gerichtliche Vertretung vor dem Finanz- und Sozialgericht
- Die Vorbereitung und Begleitung von Selbstanzeigen
- Die Interessensvertretung im Rahmen eines eingeleiteten Steuerstrafverfahrens