Oftmals entspricht die gesetzlich vorgesehene Erbfolge nicht den eigenen Vorstellungen und Wünschen des Erblassers. Die Kunst ist es hierbei, den genauen Willen des Erblassers zu erfassen und juristisch aufzuarbeiten. In diesem sehr emotional behafteten Bereich der Rechtsberatung ist uns eine vertrauensvolle und intensive Rechtsberatung besonders wichtig, um die Gedanken und Vorstellungen des Erblassers in juristische Formen zu gießen und frühzeitig klare Verhältnisse zu schaffen.

Erbrecht

Gerade auch für Unternehmer und vermögende Privatpersonen ist es wichtig, sich frühzeitig mit der Nachfolgeplanung zu befassen, um steuerliche Aspekte in die Gestaltung optimal einfließen zu lassen und möglichst eine ungestörte Unternehmensfortführung sicherzustellen. Gerne beraten wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Wünsche und Vorstellungen im erbrechtlichen Bereich unter Berücksichtigung von steuerlichen Erwägungen. Unsere Tätigkeit umfasst in diesem Bereich insbesondere:

  • Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten
  • Unternehmens- und Vermögensnachfolge
  • Lebzeitige Schenkungen
  • Vermögensumschichtung
  • Interessenwahrnehmung bei der Erbauseinandersetzung
  • Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen