Jeder Unternehmer kennt die ärgerlichen Fälle, in denen er seine Leistung auftrags- und ordnungsgemäß erbracht hat, die fällige Zahlung des Vertragspartners dann aber lange auf sich warten lässt oder gar ausbleibt. Aber auch Privatpersonen finden sich mit unterschiedlichsten Konstellationen konfrontiert, in denen Zahlungen offen bleiben und sie vergeblich auf Zahlungseingänge warten.

In diesen Fällen gibt es Möglichkeiten, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen – vorerst außergerichtlich, wenn notwendig auch gerichtlich.

Wir beraten und betreuen unsere Mandanten sowohl im Rahmen außergerichtlicher Forderungsbeitreibungsmöglichkeiten als auch bei gerichtlichen Klageverfahren. Zum Beispiel bei

  • Außergerichtlichen Forderungsschreiben
  • Mahnverfahren
  • Schufa-Auskunft
  • Zwangsvollstreckung

In einem gerichtlichen Verfahren erwirkte Zahlungstitel (Urteile oder Vollstreckungsbescheide) veranlassen einen Schuldner aber nicht unbedingt dazu, die rechtskräftig festgestellte Forderung von sich aus zu begleichen. Ein Zahlungstitel muss deshalb oftmals durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen realisiert werden. In diesem Zusammenhang beraten und betreuen wir unsere Mandanten auch im anschließenden Zwangsvollstreckungsverfahren im Rahmen der verschiedenen Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten.

Durch die uns zur Verfügung stehende Möglichkeit, Schufa-Auskünfte über den jeweiligen Schuldner einzuholen, kann vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnamen die wirtschaftliche Situation des Schuldners in Erfahrung gebracht werden um zu ermitteln, ob bei dem Schuldner „etwas zu holen“ ist. Dadurch kann das Beitreibungsrisiko besser eingeschätzt und die Kosten für erfolglose Zwangsvollstreckungsversuche erheblich minimiert werden.