Im Rahmen des Gesellschaftsrechts beraten wir Sie und Ihr Unternehmen umfassend in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen:

Vertrag

  • Beratung bei Rechtsformwahl
  • Gründung von Personengesellschaften
  • Gründung von Kapitalgesellschaften
  • Gestaltung von Geschäftsführer-Dienstverträgen

Gerne unterstützen wir auch ausländische EU- und nicht- EU-Bürger bei dem Wunsch Gesellschaften, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in Deutschland zu gründen. Wir bieten Ihnen hierbei einen umfassenden rechtlichen und steuerrechtlichen Service für Ihre geschäftlichen Tätigkeiten in Deutschland.

Aufgrund unserer engen Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und Rechtsanwälten sind wir in der Lage, Ihnen steuerlich optimierte Lösungen aus einer Hand anzubieten. Dies ist insbesondere im Gesellschaftsrecht von großer Bedeutung, da hier eine starke Verknüpfung mit dem Steuer- und Bilanzrecht gegeben ist.

Gerne beraten wir Sie auch in Bezug auf die gesellschaftsrechtlichen Bezüge zum Dienstvertragsrecht und gestalten Geschäftsführeranstellungsverträge und Arbeitsverträge.