Für ein gutes Arbeitsverhältnis ist nicht nur die Arbeit des Mitarbeiters sondern auch eine korrekt erfolgte Lohn- und Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers unter Berücksichtigung des aktuellen Lohn- und Sozialversicherungsrechts wichtig. Hierbei ist uns eine enge und auf die Bedürfnisse und internen Abläufe des Mandanten abgestimmte Zusammenarbeit wichtig. Gerne sind wir im Bereich Lohnbuchhaltung für Sie tätig und übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Das Erstellen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Die termingerechten Meldungen an die Sozialversicherungsträger und die Finanzverwaltung
  • Bearbeitung von Bescheinigungen für Behörden und Mitarbeiter
  • Die lohn- und sozialversicherungsrechtliche Beratung bei Zuwendungen an Mitarbeiter
  • Die Vorbereitung und Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Das Erstellen der notwendig werdenden Sofortan- und -abmeldungen
  • Die Vorbereitung der jährlichen Meldung an die Berufsgenossenschaft
  • Die Bearbeitung von Sonderthemen wie z.B. Gehaltspfändungen und -abtretungen, Kurzarbeit