Im Medizinrecht vertreten und beraten wir Leistungserbringer im Gesundheitswesen im Bereich der (vertrags-) ärztlichen und (vertrags-) zahnärztlichen Versorgung. Zu unseren diesbezüglichen Tätigkeitsgebieten zählen insbesondere:

  • Vertragsarztrecht
  • (Zahn-) Ärztliches Berufsrecht
  • Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften
  • Kooperationsverträge
  • Vertragsgestaltung / -verhandlung
  • Arzthaftungsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Gebührenrecht

Einer unserer Schwerpunkte ist die Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung im Bereich von Praxiskaufverträgen, Gemeinschaftspraxisverträgen, Praxisgemeinschaftsverträgen sowie Kooperationsverträgen.