Im Medizinrecht vertreten und beraten wir Leistungserbringer im Gesundheitswesen im Bereich der (vertrags-) ärztlichen und (vertrags-) zahnärztlichen Versorgung. Zu unseren diesbezüglichen Tätigkeitsgebieten zählen insbesondere:
- Vertragsarztrecht
- (Zahn-) Ärztliches Berufsrecht
- Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften
- Kooperationsverträge
- Vertragsgestaltung / -verhandlung
- Arzthaftungsrecht
- Arbeitsrecht
- Gebührenrecht
Einer unserer Schwerpunkte ist die Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung im Bereich von Praxiskaufverträgen, Gemeinschaftspraxisverträgen, Praxisgemeinschaftsverträgen sowie Kooperationsverträgen.