Wir beraten und begleiten Sie bei der Übergabe bzw. Überleitung Ihres Unternehmens an die nächste Generation und sind Ihnen bei der Gestaltung der vertraglichen Grundlagen in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht behilflich. Die Regelung Ihrer Unternehmensnachfolge bringt häufig auch eine erbrechtliche Beratung mit sich. Hierzu kann insbesondere auch die Gestaltung eines Unternehmertestaments zählen, bei der wir gerne behilflich sind. Bestandteil kann sein:

  • Übertragungs- und Schenkungsverträge
  • Stille Beteiligung
  • Unternehmertestament