Die Erteilung einer General- und Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass Sie auch im Falle einer unerwarteten Handlungsunfähigkeit jederzeit handlungsfähig bleiben. Eine solche Situation kann nicht nur im hohen Alter, sondern auch plötzlich durch einen Unfall oder eine Krankheit eintreten. Entgegen weitverbreiteter Annahmen benötigen selbst Ehepartner eine solche Vollmacht, um sich im Notfall gegenseitig rechtlich vertreten zu können.
Mit einer General- und Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte sowohl finanzielle Angelegenheiten regeln – beispielsweise Verträge abschließen, Kündigungen vornehmen oder Abrechnungen mit Versicherungen abwickeln – als auch persönliche Entscheidungen über medizinische Behandlungen oder den Aufenthaltsort treffen. Besonders für Unternehmer und Gesellschafter ist eine Vollmacht essenziell, um den Fortbestand ihres Unternehmens im Falle einer Handlungsunfähigkeit zu sichern.
Wir beraten Sie umfassend zur individuellen Gestaltung Ihrer Vollmacht und helfen Ihnen dabei, die passende rechtliche Absicherung für Ihre persönliche Situation zu schaffen.