Anders als im Wohnraummietrecht stehen den Parteien bei der Ausgestaltung eines Gewerberaummietvertrages erheblich mehr Gestaltungsmöglichkeiten zu. Da in vielen Bereichen (z.B. Arzt, Apotheker) der Unternehmer auf die angemieteten Räumlichkeiten angewiesen ist, wird das Mietverhältnis oftmals über mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte fest abgeschlossen.

§2 Mietverträge

Gerade bei diesen befristeten Gewerberaummietverträgen muss vieles beachtet werden, damit es später nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt, insbesondere wenn eine Partei das Mietverhältnis wegen Nichteinhaltung der Schriftform vorzeitig kündigt. Gerne sind wir für Sie in diesem Bereich tätig. Unsere Tätigkeit umfasst in diesem Bereich insbesondere:

  • das Erstellen und Prüfen von Mietverträgen
  • Begleitung von Vertragsverhandlungen
  • vorzeitige Beendigung von Mietverhältnissen
  • Abwicklung von Mietverhältnissen